Die eingegangenen Hinweise werden von einer unabhängigen internen Stelle, der sogenannten Anlaufstelle, geprüft. Diese Stelle übernimmt die Aufgabe der Untersuchung und Bewertung der gemeldeten Informationen. Sie gewährleistet einen fairen und objektiven Umgang mit den Hinweisen. Nach einer gründlichen Prüfung werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um den gemeldeten Verstoß zu beheben oder gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einzuleiten.