Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym abzugeben. Wenn Sie jedoch Ihre Identität offenlegen, erleichtert dies möglicherweise die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Anlaufstelle. Es liegt letztendlich bei Ihnen, ob Sie sich für eine anonyme Meldung oder die Offenlegung Ihrer Identität entscheiden.